Meinungsmontag von Dennis Ruhwedel

Menschenrechte, das sind Rechte, die jedem Menschen von Natur aus zustehen. Dabei gelten die Prinzipien der Allgemeingültigkeit und Egalität, das heißt, dass Menschenrechte überall für alle gleichermaßen gelten, also unabhängig von Nationalität, Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe und so weiter. Die Idee von natürlichen universellen Rechten, die durch das reine Menschsein begründet sind, ist dabei in keinem Fall neu. Die ersten überlieferten Gesetzte, welche grundlegende Rechte des Menschen schützen sind zum Beispiel in der “Codex Ur-Nammu“ zu finden, welche bereits über 4000 Jahre alt ist und in der Region Mesopotamien unter anderem ein Recht auf Leben schützte. Geprägt wurde die Idee der Menschenrechte vor allem in der Aufklärung. John Locke (1632-1704) sah in den natürlichen Rechten des Menschen die Legimitation und Existenzgrundlage für den Staat selbst. Die natürlichen Rechte des Menschen stehen über jedem Staatskonstrukt und können vor diesem verteidigt werden. Die Menschenrechte können niemals durch vermeintlich höhere Werte wie den Kollektivismus umgangen werden, da sie allein das Individuum schützen und damit einen Wiederspruch zu radikalen Gedanken wie „Du bist nichts, Dein Volk ist alles!“ bildet, dieser Gedankentypus ist besonders charakteristisch für totalitäre Staatssysteme, in welchen die Menschenrechte häufig durch Willkür oder radikal ideologisierte Staatsgesetze beschnitten oder sogar komplett missachtet werden. Die in der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ aufgezählten Grundrechte jedes Menschen gelten als Grundlage des modernen Verständnisses der Menschenrechte, darunter unter anderem das Recht auf Leben und Freiheit, das absolute Verbot der Sklaverei, das Verbot der Folter, das Recht auf Freizügigkeit oder auch das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit. Doch die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte ist nicht rechtlich bindend und ihre Rechte durch das Individuum nicht einklagbar. In Europa werden die Menschenrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt und in Deutschland durch das GG. In Deutschland genießen wir heute alle umfangreiche Menschenrechte, das war allerdings nicht immer so, denn vor allem in der faschistischen totalitären Vergangenheit Deutschlands war die Missachtung der Menschenrechte verheerend und deren Auswirkung von unglaublich schockierendem Ausmaß. Doch auch wenn wir in Deutschland heute eine sehr gute Menschrechtslage haben, ist dies keines Wegs überall auf der Welt der Fall. Betrachten wir zum Beispiel den Iran wo auf Grundlage von vermeintlichen Moralvorstellungen erst vor wenigen Woche zwei Homosexuelle aufgrund ihrer Sexualität nach sechs Jahren im Todestrakt hingerichtet wurden oder die systematische Internierung der Uiguren in China, einer der wohl heftigsten Missachtungen der Menschenrechte in der Gegenwart oder die verschiedensten Menschrechtsverletzungen in Saudi-Arabien. Die Liste der internationalen Missachtungen der Menschenrechte ist riesig und Deutschland schweigt viel zu oft. Zu viel Angst hat man vor unangenehmen Konsequenzen. Die deutsche Außenpolitik, so finde ich, sollte unbedingt darauf ausgerichtet sein, bei jeder sich nur ergebenden Gelegenheit Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen und bei Staatsbesuchen anzusprechen, denn insbesondere Deutschland trägt aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung, Menschenrechte auf der ganzen Welt zu verteidigen.

Anmerkung: Meinungsmontage spiegeln nicht zwingend die Verbandsmeinung wider.